BFG: Aufhebung des berichtigten Bescheides durch das Finanzamt nach Vorlage an das BFG
Ein Berichtigungsbescheid gemäß § 293b BAO ersetzt den berichtigten Bescheid nicht und der berichtigte Bescheid bleibt aufrecht. Er wird durch den hinzutretenden Berichtigungsbescheid ergänzt.