VwGH: Tilgung von Abgabenschuldigkeiten
Die Wirkung einer Zahlung oder Umbuchung als Entrichtung der Abgabenschuldigkeiten der einzelnen Abgabenschuldner kann auch Gegenstand eines Abrechnungsbescheides sein. Sie ist jedoch von der Richtigkeit der Gebarung solcher Zahlungen und der zutreffenden Behandlung von Verrechnungsweisungen sowie der Richtigkeit der Gebarung von Umbuchungen auf Abgabenkonten zu unterscheiden.