Widerrufsvorbehalt schließt eine Qualifikation als Sonderzahlung nicht aus
Sonderzahlungen sind Bezüge, die in größeren Zeiträumen als den Beitragszeiträumen gewährt werden und bei denen mit einer Wiederkehr gerechnet werden kann. Ob eine Leistung des Dienstgebers an den Dienstnehmer als Sonderzahlung zu werten ist, hängt nicht davon ab, ob der Dienstnehmer einen Rechtsanspruch auf diese Leistung hat.