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Digitalsteuer soll anhand der IP-Adresse bemessen werden

iStock-1041174316 Dass die Werbeanbieter die IP-Adresse speichern sollen oder gar müssen, geht aus dem Gesetzesentwurf nicht explizit hervor. In den Erläuterungen ist jedoch von einer "siebenjährigen Aufbewahrungspflicht nach § 132 Bundesabgabenordung" die Rede.

Wien (APA) – Die von der ÖVP-FPÖ-Regierung geplante Digitalsteuer zielt bei der Einhebung auf die IP-Adresse ab. Mit dieser Folge von alphanumerischen Zeichen können Internetnutzer eindeutig identifiziert und lokalisiert werden. Kritiker warnten daher am Freitag vor einer Totalüberwachung. Der Internetprovider-Verband ISPA verglich Österreich mit Ländern wie Russland, China oder dem Iran.

Im Gesetzesentwurf, der am Donnerstag von Finanzminister Hartwig Löger (ÖVP) in Begutachtung geschickt wurde, heißt es: „Eine Onlinewerbeleistung gilt als im Inland erbracht, wenn sie auf dem Gerät eines Nutzers mit inländischer IP-Adresse erscheint und sich ihrem Inhalt und ihrer Gestaltung nach (auch) an inländische Nutzer richtet.“ Laut den Erläuterungen ist das nötig, „um rein ausländische Onlinewerbeleistungen vom Anwendungsbereich auszunehmen“.

Dass die Werbeanbieter die Internet-Protokoll-Adresse speichern sollen oder gar müssen, geht aus dem Gesetzesentwurf nicht explizit hervor. In den Erläuterungen ist jedoch von einer „siebenjährigen Aufbewahrungspflicht nach § 132 Bundesabgabenordung“ die Rede. Im Umkehrschluss würde die Regelung bedeuten, dass Google, Facebook und Co. auch ausländische IP-Adressen ablegen müssen, um bei Kontrollen der österreichischen Steuerbehörden darlegen zu können, dass die Werbung an Zielgruppen außerhalb Österreichs gerichtet war.

Das Finanzministerium bestätigte in einer der APA übermittelten Stellungnahme die Speicherpflicht. „Die Bundesabgabenordnung sieht schon seit 60 Jahren vor, dass Unternehmen ihre Belege sieben Jahre lang aufbewahren müssen.“ Die Aufzeichnungspflichten würden sich nicht auf konkrete Personen, sondern auf die erzielten Umsätze beziehen. „Das BMF (Finanzministerium, Anm.) hat kein Interesse an personenbezogenen Daten und wird sie daher auch nicht abfragen“, wird in dem schriftlichen Statement betont. Ohne Speicherung der IP-Adressen sei eine Kontrolle der Steuereingaben nicht möglich.

Harte Kritik kommt von den Internetanbietern. „Die Bundesregierung hebelt unter dem Vorwand, eine Digitalsteuer einzuführen, um sogenannte Internetgiganten stärker zu besteuern, die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger aus. Sie schafft hiermit gigantische Datensilos für Werbefirmen und ebnet gleichzeitig der Totalüberwachung und der Bespitzelung der österreichischen Bevölkerung den Weg“, kritisierte ISPA-Generalsekretär Maximilian Schubert in einer Aussendung. Er bezeichnete das Gesetz als „Totalüberwachungsgesetz“.

SPÖ und NEOS schlossen sich am Freitagnachmittag der Kritik der ISPA an. „Das ist in der Schwere des Eingriffes vergleichbar mit der vom EuGH und vom VfGH verbotenen Vorratsdatenspeicherung“, erklärte SPÖ-Datenschutzsprecher Walter Bacher. Er kündigte an, damit den Datenschutzrat befassen, der am 26. April zusammenkommt.

NEOS-Klubobmann Nikolaus Scherak zweifelte, ob es die Digitalsteuer, die jährlich rund 25 Mio. Euro einbringen soll, das wert ist. „Ich halte es für massiv gefährlich, jene Informationen zu sammeln, nur um die ohnehin äußerst fragwürdige Digitalsteuer durchzuboxen“, so Scherak.

Die Regierung will mit dem Digitalsteuerpaket für Steuergerechtigkeit zwischen digitalen und klassischen Unternehmen sorgen. Das Paket, dass jährlich über 200 Mio. Euro von Google, Facebook, Airbnb, Amazon und Co. in die Staatskasse spülen soll, setzt sich aus drei Maßnahmen zusammen: eine fünfprozentige Abgabe auf Online-Werbeumsätze, eine Ausdehnung der Einfuhrumsatzsteuer im Online-Handel sowie eine Haftungsklausel für Online-Vermittlungsplattformen.

Aus den Erläuterungen geht auch hervor, dass 2020 erst mit 55 Mio. Euro an Steuereinnahmen gerechnet wird – 25 Mio. aus der Digitalsteuer, 30 Mio. Euro aus der Meldepflicht für Online-Plattformen. 2021 sollen die Steuererträge auf 208 Mio. Euro steigen – 28 Mio. Euro aus der Digitalsteuer, 30 Mio. Euro aus der Meldepflicht und 150 Mio. Euro aus der Ausdehnung der Einfuhrumsatzsteuer.

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