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Internationales Steuerrecht

Zusammenarbeit zwischen den EU-Mitgliedstaaten im Steuerbereich: Vorläufige Einigung über Finanzierung

(Bild: © iStock) (Bild: © iStock)

Am 21. 3. 2019 erzielten die Mitgliedstaaten eine vorläufige Einigung über die Bereitstellung von Mitteln für das EU-Programm zur Zusammenarbeit im Steuerbereich („Fiscalis“) im nächsten EU-Haushaltszeitraum 2021-2027.


Das Programm wird die Zusammenarbeit zwischen den Steuerverwaltungen der Mitgliedstaaten fördern und durch die folgenden Maßnahmen einen besseren Beitrag zur Bekämpfung von Steuerbetrug, Steuerhinterziehung und Steuervermeidung leisten:

  • Einführung besserer und besser vernetzter IT-Systeme, die andernfalls jeder Mitgliedstaat einzeln entwickeln müsste. Darunter fallen auch die Entwicklung und der Betrieb interoperabler und kosteneffizienter IT-Lösungen, um Steuerbehörden bei der Umsetzung des EU-Rechts zu unterstützen.
  • Austausch bewährter Verfahren und Fortbildungen, um die Effizienz zu steigern: Neben der Vermeidung unnötigen Verwaltungsaufwands für Bürger und Unternehmen (auch KMU) bei grenzüberschreitenden Transaktionen ist auch vorgesehen, die Gesamtzahl der geschulten Fachkräfte im Steuerbereich – 423.000 wurden seit 2014 entsprechend fortgebildet – erheblich zu erhöhen.
  • Fortlaufende stärkere Unterstützung für eine enge Zusammenarbeit zwischen den Steuerbehörden, insbesondere gemeinsame Maßnahmen beim Risikomanagement und gemeinsame Kontrollen – von denen seit 2014 bereits 1000 mit den Mitgliedstaaten organisiert wurden.
  • Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Union und eines fairen Wettbewerbs, Innovationsförderung und Erleichterung der Umsetzung neuer Wirtschaftsmodelle.

Nächste Schritte

Diese vorläufige Einigung muss nun sowohl vom Europäischen Parlament als auch vom Rat förmlich gebilligt werden; für die Haushaltsaspekte ist die allgemeine Einigung über den neuen langfristigen EU-Haushalt maßgeblich, den die Kommission im Mai 2018 vorgeschlagen hat.


⇒   Zur Pressemitteilung der Europäischen Kommission.

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