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Im Rahmen der mit dem JStG 2018 ab 1. 1. 2019 eingeführten „begleitenden Kontrolle“ (früher: „Horizontal Monitoring“) sieht § 153b Abs 7 BAO eine Verordnungsermächtigung vor: Das BMF hat Ende September den Entwurf der Verordnung über die Prüfung des Steuerkontrollsystems (SKS-Prüfungsverordnung – SKS-PV) in Begutachtung verschickt.
Ein zentrales Element der begleitenden Kontrolle ist ein auf einer umfassenden Risikoanalyse basierendes unternehmensinternes Kontrollsystem. Insbesondere muss die Verfügbarkeit aller steuerlich relevanten Daten und Informationen sichergestellt sein.Dieses Steuerkontrollsystem und dessen Dokumentation müssen in allen wesentlichen Teilen bereits bei der Stellung des Antrags auf begleitende Kontrolle vorliegen und durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer begutachtet sein. Die SKS-PV führt die gesetzlichen Vorgaben näher aus. Die Begutachtungsfrist läuft bis 5. 11. 2018.