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Am 15. 5. 0291 beschloss der Ministerrat die Novelle zum Transparenzdatengesetz. Die Novelle enthält zB eine Verbesserung der Abfrageergebnisse und -befugnisse für die Förderstellen, um Einschränkungen zu beseitigen. Die Abfrage von sensiblen personenbezogenen Daten bleibt wie bisher reglementiert.
Eine Mitteilung an die Transparenzdatenbank soll künftig nicht erst bei der Auszahlung erfolgen, sondern schon bei Gewährung der Förderung. Künftig soll der Bearbeitungsstand eines Förderantrages erfasst werden und dem Förderwerber in der Datenbank angezeigt werden. Die Auswertungsmöglichkeiten durch das BMF werden ausgebaut.
Diese Woche haben sich Tirol, Vorarlberg, Salzburg und Steiermark dazu bekannt, künftig all ihre Förderungen in die Transparenzdatenbank einzumelden. Niederösterreich und Oberösterreich speisen ihre Daten bereits freiwillig ein. Damit wird die Transparenzdatenbank künftig von sechs Bundesländern und dem Bund befüllt. Wien, Kärnten und das Burgenland legen bislang nicht vollumfänglich alle Subventionen offen.
⇒ Zur Pressemitteilung des BMF.