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Die Umgründungsform der Spaltung soll in Zukunft auch Genossenschaften zustehen. Eine entsprechende Regierungsvorlage zu einem Genossenschaftsspaltungsgesetz (GenSpaltG) wurde in den Nationalrat eingebracht (RV 254 BlgNR 26. GP). Durch das besagte Bundesgesetz erhalten Genossenschaften nach dem Vorbild der Kapitalgesellschaften die Möglichkeit, ihr Vermögen zur Gänze oder teilweise im Weg der Gesamtrechtsnachfolge auf neue oder bestehende Genossenschaften zu übertragen.