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Digitalsteuer kommt mit anonymisierter IP-Speicherpflicht

ÖVP und FPÖ brachten Antrag im Parlament ein - Beschluss soll im September erfolgen. (Bild: © iStock) ÖVP und FPÖ brachten Antrag im Parlament ein - Beschluss soll im September erfolgen. (Bild: © iStock)

Wien (APA) – Das von der abgesetzten ÖVP-FPÖ-Regierung vorangetriebene Digitalsteuerpaket soll kurz vor der Wahl im September mit den Stimmen der Volkspartei und der Freiheitlichen beschlossen werden. Die Abgeordneten Eva-Maria Himmelbauer (ÖVP) und Ex-Finanzstaatssekretär Hubert Fuchs (FPÖ) brachten am Mittwoch einen Antrag ein. Die siebenjährige Speicherpflicht von IP-Adressen kommt in anonymisierter Form.

Die im Regierungsentwurf noch vorgeschriebene Speicherung von Internet-Protokoll-Adressen war von Datenschützern und Juristen scharf kritisiert worden. In dem Initiativantrag von ÖVP und FPÖ heißt es nun: „Für Zwecke der Digitalsteuer ist eine Speicherung von allenfalls personenbezogenen Daten nur in anonymisierter Form erforderlich. Eine Übermittlung an die Abgabenbehörde soll nur auf Anforderung und jedenfalls in anonymisierter Form erfolgen.“

Laut „Standard“ betrifft eine weitere Änderung Vermittlungsplattformen wie Airbnb. Diese sollen künftig verpflichtet sein, Daten ihrer Kunden auf Aufforderung an die Finanz zu melden. Details soll der Finanzminister in einer Verordnung regeln.

Das Digitalsteuerpaket richtet sich gegen Online-Giganten wie Facebook, Google, Amazon oder Airbnb. Es umfasst drei Bereiche: eine fünfprozentige Abgabe auf Online-Werbeumsätze, eine Ausdehnung der Einfuhrumsatzsteuer im Online-Handel sowie eine Haftungsklausel für Online-Vermittlungsplattformen. 15 der erwarteten 200 Mio. Euro an Einnahmen sollen an österreichische Medien gehen.

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