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Digitales Vermummungsverbot in Begutachtung

Am 10. 4. 2019 wurde der Ministerialentwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über Sorgfalt und Verantwortung im Netz erlassen und das KommAustria-Gesetz geändert wird (134/ME), in Begutachtung verschickt. Das Gesetz soll Diensteanbieter, die Foren betreiben oder deren Einrichtung ermöglichen, dazu verpflichten, die Identität der Forennutzer zu überprüfen, die sich mit Vor- und Nachname sowie Adresse registrieren müssen.

Daneben sollen die Diensteanbieter zur Bestellung von verantwortlichen Beauftragten (insb Zustellbevollmächtigten) verpflichtet werden; die KommAustria als Aufsichtsbehörde soll Sanktionen über Diensteanbieter verhängen können. Die Begutachtungsfrist endet am 23. 5. 2019.

⇒   Zum Begutachtungsentwurf.

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