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Mit BGBl II 2019/267, ausgegeben am 2. 9. 2019, wurde die Kundmachung des Bundesministers für Finanzen über das Inkrafttreten des SFT-Vollzugsgesetzes veröffentlicht.
Die Delegierte Verordnung (EU) 2019/356 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2015/2365 durch technische Regulierungsstandards zur genauen Festlegung der an Transaktionsregister zu meldenden Einzelheiten von Wertpapierfinanzierungsgeschäften ist am 11. 4. 2019 in Kraft getreten.
Verwaltungsstrafen gemäß § 3 des SFT-Vollzugsgesetzes dürfen daher von der Finanzmarktaufsichtsbehörde nur für Verstöße gegen Art 4 Abs 1 VO (EU) 2015/2365 verhängt werden, die
begangen wurden.
⇒ Zu BGBl II 2019/267.