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Oft wird nicht nur der Mietgegenstand an sich vermietet, zusätzlich werden auch ganze Küchen oder andere Gegenstände mitvermietet. Im Altbau wird hierfür auch immer wieder eine zusätzliche Möbelmiete verlangt.
Bei diesem Themenkomplex ergeben sich zahlreiche spannende Fragen wie beispielsweise: Was muss in der Wohnung enthalten sein? Wann gilt ein Gegenstand überhaupt als mitvermietet? Wer hat für die Wartung/Reparatur aufzukommen? Wann kann es zu Mietzinsminderungen kommen? Von wem kann wofür Investitionskostenersatz verlangt werden?
Für die ausführliche Beantwortung dieser und weiterer Fragen hat sich Frau Mag. Anna Schimmer, Junior-Partnerin in der Kanzlei Müller Partner Rechtsanwälte, Zeit genommen.