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Mit dem 17.12.2023 endet die Umsetzungsfrist zur Einrichtung eines internen Hinweisgebersystems für alle Unternehmen und juristische Personen des öffentlichen Sektors mit 50 oder mehr Arbeitnehmer*innen. Was es bei der Umsetzung der Vorgaben aus dem Hinweisgeberinnenschutzgesetz in der Praxis zu beachten gilt, erklärt Thomas Baumgartner, Rechtsanwalt und zertifizierter Compliance Officer der Kanzlei Haslinger / Nagele Rechtsanwälte GmbH.
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