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#164 – 3 Minuten Recht – HSchG – Gesetzliche Verpflichtung zur Einrichtung eines Hinweisgebersystems

Mit dem 17.12.2023 endet die Umsetzungsfrist zur Einrichtung eines internen Hinweisgebersystems für alle Unternehmen und juristische Personen des öffentlichen Sektors mit 50 oder mehr Arbeitnehmer*innen. Was es bei der Umsetzung der Vorgaben aus dem Hinweisgeberinnenschutzgesetz in der Praxis zu beachten gilt, erklärt Thomas Baumgartner, Rechtsanwalt und zertifizierter Compliance Officer der Kanzlei Haslinger / Nagele Rechtsanwälte GmbH.

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