#164 – 3 Minuten Recht – HSchG – Gesetzliche Verpflichtung zur Einrichtung eines Hinweisgebersystems
Mit dem 17.12.2023 endet die Umsetzungsfrist zur Einrichtung eines internen Hinweisgebersystems für alle Unternehmen und juristische Personen des öffentlichen Sektors mit 50 oder mehr Arbeitnehmer*innen. Was es bei der Umsetzung der Vorgaben aus dem Hinweisgeberinnenschutzgesetz in der Praxis zu beachten gilt, erklärt Thomas Baumgartner, Rechtsanwalt und zertifizierter Compliance Officer der Kanzlei Haslinger / Nagele Rechtsanwälte GmbH.
Gesetzesentwurf des HinweisgeberInnenschutzgesetzes (HschG)
Durch die EU-Whistleblower-Richtlinie wurden einheitliche und branchenübergreifende Mindeststandards zum Schutz von Hinweisgeber:innen geschaffen. Mit einiger Verspätung wurde nunmehr ein Ministerialentwurf vorgelegt. Unternehmen sollten sich bereits jetzt mit der Thematik auseinandersetzen, da die Auswahl eines geeigneten Systems ebenso wie eine notwendige Einbeziehung des Betriebsrates und der Entwurf einer entsprechenden Betriebsvereinbarung eine gewisse Vorlaufzeit in Anspruch nehmen.