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EU-Parlament beschließt öffentliches CbC-Reporting

(Bild: © iStock/artJazz) (Bild: © iStock/artJazz)

Auf EU-Ebene ist nunmehr das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen. Die Umsetzung in nationales Recht ist binnen 18 Monaten den Mitgliedsstaaten aufgetragen.

Mit der Annahme im EU-Parlament werden Unternehmen mit mehr als 750 Millionen Euro Jahresumsatz und mit Niederlassungen in mehr als einem Land verpflichtet, die Steuerleistung in EU-Ländern und bestimmten Drittstaaten, die mit der EU in Steuerfragen nicht zusammenarbeiten, offenzulegen.

Betroffene Unternehmen müssen Mitarbeiter, Gewinne und bezahlte Körperschaftsteuer in den jeweiligen EU-Staaten und den umfassten Drittstatten der Öffentlichkeit offenlegen.

Der Prozess für das öffentliche CbC-Reporting begann 2015 und wurde mit der Annahme nun gemeinschaftsrechtlich abgeschlossen. Binnen 18 Monaten muss nun die jeweilige nationale Umsetzung erfolgen.

Mag. Stefan Schuster, LL.M. MBA MSc ist Leiter des Accounting Center of Expertise, Taxes & Investment-Management der A1 Österreich, Lead Group Mobility Management der A1 Group und Steuerberater in Wien.