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Auf EU-Ebene ist nunmehr das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen. Die Umsetzung in nationales Recht ist binnen 18 Monaten den Mitgliedsstaaten aufgetragen.
Mit der Annahme im EU-Parlament werden Unternehmen mit mehr als 750 Millionen Euro Jahresumsatz und mit Niederlassungen in mehr als einem Land verpflichtet, die Steuerleistung in EU-Ländern und bestimmten Drittstaaten, die mit der EU in Steuerfragen nicht zusammenarbeiten, offenzulegen.
Betroffene Unternehmen müssen Mitarbeiter, Gewinne und bezahlte Körperschaftsteuer in den jeweiligen EU-Staaten und den umfassten Drittstatten der Öffentlichkeit offenlegen.
Der Prozess für das öffentliche CbC-Reporting begann 2015 und wurde mit der Annahme nun gemeinschaftsrechtlich abgeschlossen. Binnen 18 Monaten muss nun die jeweilige nationale Umsetzung erfolgen.