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Antrag auf Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Wiedereinsetzungs­frist

Wenn über eine Bescheidbeschwerde erst nach Jahren entschieden wird und sich dann herausstellt, dass die Beschwerde­frist bei Einbringung des Rechtsmittels aufgrund eines Irrtums des Vertreters abgelaufen war, kann es sein, dass ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht mehr zulässig ist. Es stellt sich die Frage, ob § 309 BAO zulässt, dass Anträge gegen die Versäumung der Wiedereinsetzungs­frist zeitlich unbegrenzt gestellt werden können. Ein Beitrag von Karl Heinz Klumpner.

Entscheidung: BFG 9. 3. 2018, RV/7200182/2015, Revision nicht zugelassen (außerordentliche Revision eingebracht)

Der ganze Artikel (BFGjournal 2018, 218) als PDF und bei Lindeonline.

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