tomtom

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  • als Antwort auf: All Inklusive Vereinbarung und Aufzeichungen #67375
    tomtom
    Mitglied

    Hallo,
    es geht mir nicht um die Steuer sondern ums Arbeitsrecht und auch um die Ak. Dn hat o.a. Vereinbarungen unterschrieben, leistet aber trotzdem wesentlich mehr Überstunden als im Gehalt Platz haben. Gleitzeitvereinbarung gibt es. Ist nun der DG verpflichtet den DN nach Hause zu schicken. Oder sind Saldokappungen so erlaubt. Kann der Dienstnehmer nicht mit den Aufzeichnungen zur AK gehen und von konkludenter Handlung sprechen.

    Danke tomtom

    als Antwort auf: Ersatzleistung und Arbeitsbescheinigung #67374
    tomtom
    Mitglied

    tippfehler

    als Antwort auf: Ersatzleistung und Arbeitsbescheinigung #67373
    tomtom
    Mitglied

    Danke,

    hast mir weitergeholgen.

    Liebe Grüße aus Tirol

    als Antwort auf: Urlaub schriftlich genehmigt / jetzt KG DN #67189
    tomtom
    Mitglied

    Es handelt sich um 2 Tag die sich jetzt nicht mehr ausgehen, lfd Urlaubsjahr

    danke

    als Antwort auf: Dienstverträge #67123
    tomtom
    Mitglied

    Hallo,

    ich würde schon Dienstverträge ausstellen, würde mich auf den damals mündlich geschlossenen DV beziehen und jetzt die Punkte schriftlich festhalten und von beiden Seiten unterfertigen lassen.

    tomtom

    als Antwort auf: Austritt nach Mutterschutz #67122
    tomtom
    Mitglied

    Hallo,

    ich würde die Dienstnehmerin nicht abmelden arbeitsrechtlich, sondern die Dienstnehmerin auffordern, zur Arbeit zu erscheinen oder den Grund der Nichtmeldung bekanntzugeben. Viele Dienstnehmer wissen nicht, dass sie eine Karenzvereinbarung treffen sollten. Aber einfach abmelden sehe ich als Problem. Geschützte DN.

    tomtom

    als Antwort auf: 6 Wochen Urlaub #66637
    tomtom
    Mitglied

    Hallo,

    Zu berücksichtigen sind die Zusammen- und die Anrechnungsbestimmungen

    Man rechnet alle Zeiten zum Dienstgeber zusammen (Achtung auch Unterbrechungen bis 3 Monate außer bei KG DN, verschuldete Entlassung oder unbegründetem Vorzeitigen Austritt)

    Und die Anrechnungsbestimmungen:

    # Dienstzeiten aus DV Inland oder EWR, oder Zeiten Selbständigkeit wenn diese mindestens 6 Monate gedauert haben. Anrechnung max 5 Jahre.
    # Schulzeiten einer höheren oder berufsbildenden Schule bis Max 4 Jahre

    # Hochschulstudium positiv abgeschossen dann max 5 Jahre.

    Aber maximal 12 Jahre bei zutreffen aller 3 Punkte. Es ist die Pflicht des Dienstgebers diese Zeiten zu hinterfragen.

    fg
    tomtom

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