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3. März 2012 um 16:13 Uhr als Antwort auf: Rechnung über Nebenverdienst bei Arbeitnehmerveranlagung #73172MimiTeilnehmer
Hallo,
nochmals zu meiner Anfrage betr. Werkvertrag, der Mann übernimmt in einer Produktion eine Anzahl bestimmter Aufträge,(exakt angeführt) die er zwar im Betrieb fertigt, jedoch in die Betriebsorganisation nicht eingebunden ist, er kann diese Aufträge in einer bestimmten Zeit fertigen, jedoch mit betrieblichen Arbeitsmitteln. Der Betrag lt. geschätzer Stundenanzahl beläuft sich auf ca. 700,– Euro.
Der Chef möchte es einfach riskieren, auf diese Weise eine Produktionsspitze auszugleichen.Lieben Dank und schöne Grüße
Mimi25. Februar 2012 um 17:30 Uhr als Antwort auf: Rechnung über Nebenverdienst bei Arbeitnehmerveranlagung #73163MimiTeilnehmerDanke für die Hinweise, der Chef hat das jetzt als Werkvertrag abgeändert, so kann nichts passieren.
Liebe Grüße
Mimi21. Februar 2012 um 15:08 Uhr als Antwort auf: Rechnung über Nebenverdienst bei Arbeitnehmerveranlagung #73156MimiTeilnehmerHallo,
nein er ist nicht angemeldet, sonder hat nur die Rechnung vorgelegt. Etwas kritisch glaube ich.
Gruß
MimiMimiTeilnehmerHallo,
lieben Dank für die Hilfe!Ein erholsames Wochenende und liebe Grüße
Mimi
6. September 2011 um 8:21 Uhr als Antwort auf: handeslrechtlicher Geschäftsführer Stundenanzahl #72826MimiTeilnehmerGuten Morgen Roland!
Danke für die schnelle Antwort und liebe GrüßeMimi
MimiTeilnehmerHallo,
meine Anfrage hat sich gelöst, DN ist wieder aufgetaucht.
liebe Grüße
MimiMimiTeilnehmerHallo Roland,
lieben Dank für deine Bestätigung.Liebe Grüße
Mimi
MimiTeilnehmerHallo Biggi!
Danke für deine nochmalige Erklärung, jetzt ist es klar für mich. DANKE
Liebe Grüße
MimiMimiTeilnehmerHallo Biggi!
Danke für deine schnelle Antwort, ich habe versehentlich 7500 Euro anstatt 7.300 geschrieben, danke für deinen Hinweis.
Verstehe ich das richtig: 2010 bekam der 7.300 Euro, steuerfrei.
2011 bekommt er einen neuen Vorschuss von 7.300 dazu.
Werden diese 2 Summen zusammengezählt oder wird pro Jahr steuerlich berechnet.
Ich hoffe, dass ich mich richtig ausgedrückt habe.
Danke und liebe Grüße
MimiMimiTeilnehmerGuten Morgen Roland!
Danke vielmals für deine Antwort, es passt dann alles für mich.
Noch eine gute Woche und einen lieben GrußMimi
MimiTeilnehmerGuten Morgen Roland!
Danke für die schnelle Antwort, die sehr hilfreich war.
Der Dienstnehmer ist 21 Jahre in der jetzigen Firma, war aber vorher noch ca. 5 Jahre in 2 anderen Firmen beschäftigt. Allerdings ist das länger her, vor Eintritt in die jetzige Firma war er ca. 10 Jahre selbständig. Kann ich dann trotzdem diese Vorzeiten anrechnen = 12/12 mit 6 %, auch wenn zwischen den Arbeitsverhältnissen beschäftigungsfreie Zeiten sind (ohne Abfertigungsanspruch)?
Das jetzige Gehalt von € 2.430,– wäre ohne Herabsetzung der Arbeitszeit seit 1.1.2010.
Nochmals danke für die kompetente Hilfe und ein schönes Wochende
Mimi
MimiTeilnehmerHallo,
danke für die Antwort, hat meine Vermutung bestätigt.Noch ein schönes Wochenende und liebe Grüße
MimiMimiTeilnehmerGuten Morgen!
Ganz lieben Dank für die hilfreiche Antwort!
Noch einen schönen Feiertag und liebe Grüße
MimiMimiTeilnehmerNoch eine Zusatzfrage: die Abrechnung wird Mitte Monat erfolgen, d.h. die UEL geht über den Monat hinaus. Kann ich jeden Monat den darauf entfallenden Teil überweisen und der GKK melden oder kann ich bei Austritt gleich alles auszahlen und melden?
Danke
MimiMimiTeilnehmerHallo Roland
Danke für deine Antwort, befürchtet habe ich sie..leider!
Danke
Mimi -
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