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Johann
TeilnehmerIch bin mir sicher, dass du in deinem Lohnverrechnungsprogramm genau definieren kannst welche Lohnarten in die Ü-Stunden Basis eingerechnet werden und welche nicht.
Schöne Grüße,
Johann W.
Johann
TeilnehmerHallo Clara!!
Vielen Dank für deine Antwort!!
Soweit ist mir die Sache ja klar.
Aber es soll auch Vorstände geben, die die SV zur Gänze selber tragen (also 31,7 % SV DN).
In diesen 31,7 % SV ist auch 1,4 % UV enthalten.Wie denkst du ist in solchen Fällen bei NEUFÖG vorzugehen?
Schöne Grüße,
Johann W.
Johann
TeilnehmerArbeiter (A1) oder Angestellter (D1) oder eine andere Beitragsgruppe??
MV-Pflichtig oder nicht? Grundsätzlich abhängig von Eintrittsdatum – ab 1.1.2003 MV Pflicht
Wenn keine MV Pflicht – Anzahl der Monatsentgelte für die Abfertigung.
Falls Teilzeitbeschäftigt:
Gab es MST? diese wären in die SZ einzubeziehen.Johann
TeilnehmerJetzt weiß ich warum mir diese Frage so arg bekannt vorgekommen ist:
In der Rubrik „laufende Bezüge“ wurde vorige Woche genau das gleiche erörtert.
Schöne Grüße,
Johann W.
Johann
TeilnehmerHallo Claudia!!
Ein DN, der am 27.2.2006 eintritt, hat im Februar 2 SV Tage, maximale SV Basis sind € 250,00 (3.750,00:30×2)
Schöne Grüße,
Johann W.
Johann
TeilnehmerHallo Susi!!
Mir wurde das so erklärt:
Gemeindenummer für Wien: 90001
Gemeindekennzahl für KommSt für Wien: 90101
9: Wien (alphabetisch, 1 = Burgenland, 2 = Kärnten ,… 9 = Wien)
0101: laufende Nr, beginnend mit der Lands-Hauptstadtbei allen anderen Gemeinden passt das aber soviel ich weiß.
Schöne Grüße,
Johann W.
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