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angieTeilnehmerMartin wrote:Nachtrag:
Falls Du noch etwas an die Person auszahlen mußt,
Prämie, Mehrstunden, etc., tu dies solange er noch Lehrling ist – du hast weniger SV-Abgaben.8)
Martindanke für den nachtrag! 😀
angieTeilnehmerstwolfi wrote:Hallo Angie!Also meines Wissens nach gibt es im KV-Handel-Angestellte keinen Biennalsprung.
Nur wenn sich die Tätigkeit ändert, ändert sich auch die Verwendungs-/Berufsgruppe für den/die Handelsangestellten.
Sehr wohl gibt es allerdings die jährliche Weiterrückung in den Berufsjahren (allerdings immer innerhalb derselben Verwendungs-/Berufsgruppe).Ich hoffe, ich konnte dir helfen.
Liebe Grüße
Wolfivielen dank! 😀
angieTeilnehmerhallo! danke, da habe ich schon geschaut, steht aber auch nichts drin!
angieTeilnehmerhallo! danke, so habe ich es mir auch gedacht!
angieTeilnehmeralso der steuerberater ist sich selbst nicht ganz sicher, da bin ich gespannt, was noch herauskommt! 😉
angieTeilnehmervielen dank, roland!
ja, da muß ich mich noch beim steuerberater genau erkundigen!
angieTeilnehmerhallo roland!
danke für deine antwort! 😀
das mit der elternteilzeit weiß ich, es war eher eine prinzipielle frage, wenn man nicht mehr in elternteilzeit ist und eben noch weiter teilzeit arbeiten will, dass man dann eben um diese jahre „volles gehalt“ umfällt! aber so ist die gesetzeslage eben! gestern wurde hier eben ein wenig hitzig diskutiert! 😆
angieTeilnehmerhallo! es wäre möglich, dass der DN den kredit aufgestockt hat und daher eine neue vormerkung kommt! ich würde in dem falle auch bei der bank nachfragen!
lg angie
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