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Am 20. November 2023 ist die EU-Richtlinie 2023/2413 „Renewable Energy Directive III“ (RED III) in Kraft getreten, die u.a. zum Ziel hat, Genehmigungsverfahren für die Erneuerbaren zu beschleunigen. Die Mitgliedsstaaten sind nun angehalten, die Vorgaben umzusetzen und dem Ausbau von erneuerbaren Energiequellen wie Solar, Wind- oder Wasserkraft Vorrang einzuräumen.
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