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Wien (APA) – Die türkis-blaue Regierung ist zwar Geschichte, ein kleiner Teil ihrer Steuerreform tritt kommendes Jahr aber noch in Kraft. Entlastet werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einem geringen Einkommen sowie Bauern und Gewerbetreibende.
Letztere profitieren allerdings unabhängig von der Einkommenshöhe und sofort, während Arbeiter und Angestellte ein Jahr auf das Geld warten müssen.
Kernstück der von ÖVP und FPÖ geplanten Steuerreform wäre die Senkung der Lohn- und Einkommensteuer ab 2021 gewesen sowie deutlich niedrigere Gewinnsteuern für Unternehmen ab 2022.
Beides ist der durch die „Ibiza-Krise“ ausgelösten vorgezogenen Neuwahl zum Opfer gefallen. Beschlossen haben ÖVP und FPÖ – unterstützt durch die NEOS – nur den ersten Teil der Steuerreform, der vorwiegend Geringverdienern und Selbstständigen zu Gute kommen soll.
Letztere – also Bauern und Gewerbetreibende – zahlen ab 2020 einen niedrigeren Krankenversicherungsbeitrag (6,8 statt 7,65 Prozent) und werden damit laut AK-Berechnungen um bis zu 600 Euro jährlich entlastet. Wobei hier gilt: wer mehr verdient, erhält auch eine höhere Entlastung.
Geringverdiener sparen sich 300 Euro
Genau umgekehrt ist es bei Arbeitnehmern: Hier profitieren nur Geringverdiener (bis 21.500 Euro Jahreseinkommen) von der Entlastung und diese ist mit maximal 300 Euro jährlich gedeckelt.
Geltend gemacht werden kann dieser „Sozialversicherungs-Bonus“ außerdem erst im Nachhinein, also erstmals im Jahr 2021 für 2020. Pensionisten erhalten maximal 200 Euro jährlich. Freie Dienstnehmer gehen gänzlich leer aus, wie die Arbeiterkammer kritisiert.
Steuererleichterungen bringt das neue Jahr für Kleinunternehmer: sie sind künftig erst ab 35.000 Euro umsatzsteuerpflichtig (bisher 30.000), und für Kleinunternehmer mit Einkünften aus selbstständiger Arbeit und aus Gewerbebetrieb wird eine Pauschalierungsmöglichkeit geschaffen.
Erhöht wird zudem die Grenze für die sofortige Abschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter von 400 auf 800 Euro.