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Am 12. 11. 2019 wurde die Verordnung des Bundesministers für Finanzen über ertragsteuerliche Ersparnisse 2020 nach dem Transparenzdatenbankgesetz 2012 (Transparenzdatenbank-Ersparnisse-Verordnung 2020) zur Begutachtung versendet.
Die TDBG-Novelle 2019 (BGBl I 2019/70) verlagert die taxative Aufzählung der ertragsteuerlichen Ersparnisse vom Gesetz selbst (§ 7 TDBG 2012) in eine vom BMF zu erlassende Verordnung (Transparenzdatenbank-Ersparnisse-Verordnung). Dadurch wird gewährleistet, dass Anpassungen aufgrund von Änderungen im Steuerrecht rascher erfolgen können, da die Aktualisierung des Katalogs der ertragsteuerlichen Ersparnisse nicht mehr einer Gesetzesänderung, sondern nur mehr der Änderung einer Verordnung bedarf. In einem ersten Schritt sollen zur Wahrung der Kontinuität die ertragsteuerlichen Ersparnisse aus dem derzeit geltenden Gesetz übernommen werden, sodass gegenüber dem bis Ende 2019 geltenden Katalog lediglich eine Bereinigung um jene ertragsteuerlichen Ersparnisse erfolgt, die infolge Änderungen des EStG nicht mehr aktuell sind.
Ende der Begutachtungsfrist ist der 13. 12. 2019.