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Der Rat ist am 8. 11. 2019 übereingekommen, Belize von der EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete zu streichen. Belize hat die notwendigen Reformen zur Verbesserung seiner Steuervorschriften für internationale Unternehmen verabschiedet, die bis Ende 2018 umgesetzt werden sollten. Daher wird Belize aus Anlage I der Schlussfolgerungen gestrichen und in deren Anlage II aufgenommen, bis es seine Verpflichtung zur Änderung oder Aufhebung der schädlichen Merkmale seiner Regelung über eine Quellensteuerbefreiung für Einkünfte aus ausländischen Quellen umgesetzt hat; dies sollte bis Ende 2019 der Fall sein.
Der Rat hat ferner festgestellt, dass die Republik Nordmazedonien all ihre Verpflichtungen zur Zusammenarbeit in Steuerfragen erfüllt, nachdem sie das multilaterale OECD-Übereinkommen über die gegenseitige Amtshilfe ratifiziert hat. Das Land wurde daher aus Anlage II der Schlussfolgerungen gestrichen.