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BFG Einkommensteuer

BFG: Nachweis von Fahrtkosten

(Bild: © iStock/AndreyPopov) (Bild: © iStock/AndreyPopov)

Der Nachweis der Fahrtkosten (tatsächliche Aufwendungen, Kilometergelder) hat grundsätzlich mit einem Fahrtenbuch zu erfolgen. Das Fahrtenbuch hat die beruflichen und privaten Fahrten zu enthalten; es muss fortlaufend, zeitnah und übersichtlich geführt sein und Datum, Kilometerstrecke, Ausgangs- und Zielpunkt sowie Zweck jeder einzelnen Fahrt zweifelsfrei und klar angeben. Notwendig ist die Angabe der zurückgelegten Wegstrecke (Anfangs- und Endkilometerstand), Datum, Angabe des Pkws und der dienstliche Zweck.

Entscheidung: BFG 25. 3. 2019, RV/7100168/2015, Revision nicht zugelassen.

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