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Abfertigungs- und Jubiläumsgeld­rückstellungen auf Basis der AFRAC-Stellungnahme 27

(Bild: © iStock) (Bild: © iStock)

Aufgrund der im Rechnungslegungs-Änderungs­gesetz 2014 (RÄG 2014), BGBl I 2015/22, durchgeführten Änderung der Bewertung lang­fristiger Rückstellungen hat das Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) eine Stellungnahme zur Berechnung von Pensions-, Abfertigungs- und Jubiläumsgeld­zahlungen veröffentlicht (AFRAC-Stellungnahme 27: „Personal­rückstellungen (UGB)“). Ein Gastbeitrag von Christine Schrammel.

Der ganze Artikel (PV-Info 12/2017, 17) als PDF und bei Lindeonline.

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