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diese Ausgabe der PV-Info enthält eine bunte Mischung an abgabenrechtlichen und arbeitsrechtlichen Themen. So das Thema „Firmenpension“ aus (lohn-) steuerrechtlicher Sicht, nämlich die Möglichkeit der Dreijahresverteilung, dargestellt von Roman Fragner, und aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht. Christa Kocher schildert, dass der bloße Bezug einer Firmenpension keinen Pflichtversicherungstatbestand nach dem GSVG auslöst.
Christoph Wiesinger zeigt Ihnen, dass Verspachtler nicht gleich Verspachtler ist – zumindest nicht im Sinne des BUAG.
Und wieder einmal Entscheidungen zur Frage, ob Dienstnehmer oder Nicht-Dienstnehmer – im Zusammenhang mit einem nicht ganz alltäglichen Gewerbe, zu lesen von Michael Seebacher. Das Finanzamt darf aber auch nicht vorschnell und ohne tiefer gehende Ermittlungen Dienstverhältnisse unterstellen und wird vom BFG wieder an seine Verpflichtung zur Ermittlung des Sachverhalts erinnert – Details erfahren Sie von Christa Kocher.
Wie der OGH entscheidet, wenn Dienstnehmer begehren, Zeiten, die vor dem eigentlichen Arbeitsbeginn liegen, als (vollwertige) Arbeitszeiten zu werten, zeigt Andreas Gerhartl anhand von zwei Fallkonstellationen: Zum einen, ob Fahr- bzw Wegzeit als Arbeitszeit zu werten ist, zum anderen, ob Umkleidezeiten als Arbeitszeiten gelten.
Diese spätsommerliche Ausgabe der PV-Info schließe ich noch bei größter Sommerhitze ab. Die Abkühlung ist jedoch schon angekündigt und ich wünsche Ihnen einen angenehmen Spätsommer bzw Frühherbst!
Ihre Monika Kunesch