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Beschäftigungserlaubnis im Sitzstaat des Arbeitgebers bei Entsendung nach Österreich

(Bild: © iStock) (Bild: © iStock)

Bei grenzüberschreitender Entsendung nach Österreich müssen bestimmte Unterlagen am Einsatzort bereitgehalten bzw der Abgabenbehörde unmittelbar in elektronischer Form zugänglich gemacht werden. Zu diesen Unterlagen gehört auch die behördliche Genehmigung der Beschäftigung des entsandten Arbeitnehmers im Sitzstaat des Arbeitgebers. Ein Beitrag von Dr. Andreas Gerhartl.

Entscheidung: LVwG Tirol 1. 2. 2018, LVwG- 2018/25/0063-6
Der ganze Artikel (PV-Info 7/2018, 24) als PDF und bei Lindeonline.

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