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Arbeitslosengeld­anspruch unechter Grenzgänger

(Bild: © iStock)

Die Beurteilung der Zuständigkeit für den Arbeitslosengeld­anspruch unechter Grenzgänger taucht in der Praxis immer wieder als Frage auf. Entscheidend ist dabei, ob es zu einer Rückverlagerung der wesentlichen Lebens­interessen in den Wohnsitzstaat kommt (B VwG 30. 3. 2017, W229 2125406-1). Ein Beitrag von Dr. Andreas Gerhartl.

Der ganze Artikel (PV-Info 9/2017, 15) als PDF und bei Lindeonline.

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