Im Folgenden finden Sie aktuelle Informationen, die Sie eventuell für Ihre tägliche Arbeit in der Personalverrechnung benötigen, „kurz notiert“. Darunter die neuen reduzierten DZ-Werte ab 2019, der neue Tarifsystemrechner für 2019 und die Indexierung der Familienbeihilfe.
Neue reduzierte DZ-Werte ab 2019
Die DZ-Werte werden ab 2019 um 0,02 %-Punkte gesenkt. Daraus ergeben sich folgende neue DZ-Sätze: Burgenland 0,42 %, Kärnten 0,39 %, Niederösterreich 0,38 %, Oberösterreich 0,34 %, Salzb urg 0,40 %, Steiermark 0,37 %, Tirol 0,41 %, Vorarlberg 0,37 % und Wien 0,38 %.
Neuer Tarifsystemrechner für 2019
Die bisherigen Beitrags- und Verrechnungsgruppen werden im Rahmen der Einführung der mBGM durch ein – nach Meinung der GKK – überschaubares und leicht handzuhabendes Tarifsystem ab 1. 1. 2019 ersetzt. Die Basis des neuen Tarifsystems bildet dabei die Beschäftigtengruppe. Jeder Versicherte wird der jeweiligen Beschäftigtengruppe (zB Arbeiter, Angestellte) zugeordnet. Ergänzungen zur Beschäftigtengruppe (zB Nachtschwerarbeitsbeitrag) und Abschläge (zB AV-Kürzung) oder Zuschläge (zB Service-Entgelt, Auflösungsabgabe) vermindern bzw erhöhen bei Bedarf die zu entrichtenden SV-Beiträge.
Zur Abfrage und Beitragsberechnung der ab 1. 1. 2019 gültigen Beschäftigtengruppen steht der neue Tarifrechner ab sofort auf der Website der Österreichischen Sozialversicherung zur Verfügung ( https://www.sozialversicherung.at/trechner/views/tarif rechner.xhtml). *
Indexierung der Familienbeihilfe
Durch die im BGBl I 2018/83, ausgegeben am 4. 12. 2018, kundgemachten Änderungen des FLAG und des EStG tritt ab 1. 1. 2019 die sogenannte „Indexierung der Familienbeihilfe“ in Kraft. Demnach werden die Beträge der Familienbeihilfe gemäß des neu eingefügten § 8a FLAG sowie der Kinderabsetzbetrag gemäß des geänderten § 33 Abs 3 EStG für Kinder, die sich ständig in einem anderen Mitgliedstaat der EU, des EWR oder der Schweiz aufhalten, an die Kaufkraft des jeweiligen Landes angepasst, in dem das Kind wohnt. Als Berechnungsgrundlage für diese Werte dienen die vom Statistischen Amt der EU veröffentlichten vergleichenden Preisniveaus für jeden einzelnen Mitgliedstaat der EU, des EWR und der Schweiz im Verhältnis zu Österreich.
Diese neuen indexierten Beträge gelten erstmals ab 1. 1. 2019 auf Basis der zum Stichtag 1. 6. 2018 zuletzt veröffentlichten Werte des Statistischen Amts der EU. Die entsprechende Verordnung dazu ist ebenfalls bereits ergangen (Familienbeihilfe-Kinderabsetzbetrag-EU-Anpassungsverordnung, BGBl II 2018/318, ausgegeben am 10. 12. 2018).
Nina Jandl, LL.B. (WU)
Im Folgenden finden Sie aktuelle Informationen, die Sie eventuell für Ihre tägliche Arbeit in der Personalverrechnung benötigen, „kurz notiert“. Darunter die neuen reduzierten DZ-Werte ab 2019, der neue Tarifsystemrechner für 2019 und die Indexierung der Familienbeihilfe.
Neue reduzierte DZ-Werte ab 2019
Die DZ-Werte werden ab 2019 um 0,02 %-Punkte gesenkt. Daraus ergeben sich folgende neue DZ-Sätze: Burgenland 0,42 %, Kärnten 0,39 %, Niederösterreich 0,38 %, Oberösterreich 0,34 %, Salzb urg 0,40 %, Steiermark 0,37 %, Tirol 0,41 %, Vorarlberg 0,37 % und Wien 0,38 %.
Neuer Tarifsystemrechner für 2019
Die bisherigen Beitrags- und Verrechnungsgruppen werden im Rahmen der Einführung der mBGM durch ein – nach Meinung der GKK – überschaubares und leicht handzuhabendes Tarifsystem ab 1. 1. 2019 ersetzt. Die Basis des neuen Tarifsystems bildet dabei die Beschäftigtengruppe. Jeder Versicherte wird der jeweiligen Beschäftigtengruppe (zB Arbeiter, Angestellte) zugeordnet. Ergänzungen zur Beschäftigtengruppe (zB Nachtschwerarbeitsbeitrag) und Abschläge (zB AV-Kürzung) oder Zuschläge (zB Service-Entgelt, Auflösungsabgabe) vermindern bzw erhöhen bei Bedarf die zu entrichtenden SV-Beiträge.
Zur Abfrage und Beitragsberechnung der ab 1. 1. 2019 gültigen Beschäftigtengruppen steht der neue Tarifrechner ab sofort auf der Website der Österreichischen Sozialversicherung zur Verfügung ( https://www.sozialversicherung.at/trechner/views/tarif rechner.xhtml). *
Indexierung der Familienbeihilfe
Durch die im BGBl I 2018/83, ausgegeben am 4. 12. 2018, kundgemachten Änderungen des FLAG und des EStG tritt ab 1. 1. 2019 die sogenannte „Indexierung der Familienbeihilfe“ in Kraft. Demnach werden die Beträge der Familienbeihilfe gemäß des neu eingefügten § 8a FLAG sowie der Kinderabsetzbetrag gemäß des geänderten § 33 Abs 3 EStG für Kinder, die sich ständig in einem anderen Mitgliedstaat der EU, des EWR oder der Schweiz aufhalten, an die Kaufkraft des jeweiligen Landes angepasst, in dem das Kind wohnt. Als Berechnungsgrundlage für diese Werte dienen die vom Statistischen Amt der EU veröffentlichten vergleichenden Preisniveaus für jeden einzelnen Mitgliedstaat der EU, des EWR und der Schweiz im Verhältnis zu Österreich.
Diese neuen indexierten Beträge gelten erstmals ab 1. 1. 2019 auf Basis der zum Stichtag 1. 6. 2018 zuletzt veröffentlichten Werte des Statistischen Amts der EU. Die entsprechende Verordnung dazu ist ebenfalls bereits ergangen (Familienbeihilfe-Kinderabsetzbetrag-EU-Anpassungsverordnung, BGBl II 2018/318, ausgegeben am 10. 12. 2018).
Nina Jandl, LL.B. (WU)
* Detaillierte Informationen zur neuen mBGM finden Sie in der Beitragsserie von Christian Artner in PV-Info 11/2018, Seite 2 ff, 12/2018, Seite 3 ff und dieser Ausgabe, Seite 2 ff.
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