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Änderungen im Kollektiv­vertrag für Arbeiter und Angestellte in der Bauindustrie und im Baugewerbe ab 1. 5. 2018

(Bild: © iStock) (Bild: © iStock)

In PV-Info 5/2017 und 6/2017 wurde bereits über den Kollektiv­vertragsabschluss im Baugewerbe berichtet. Dieser Beitrag soll – zur Erinnerung – die ab 1. 5. 2018 wirksam werdenden Änderungen im Baugewerbe und in der Bauindustrie aufzeigen. Ein Beitrag von Rudolf Grafeneder.

Der ganze Artikel (PV-Info 5/2018, 6) als PDF und bei Lindeonline.

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