Kategorie: Laufender Bezug

Laufender Bezug

Sozialplan: Kein Dienstgeberbeitrag für sonstige Bezüge

Sonstige Bezüge, die bei oder nach Beendigung des Dienst­verhältnisses im Rahmen von Sozialplänen als Folge von Betriebs­änderungen oder vergleichbarer gesetzlicher Bestimmungen gewährt werden, unterliegen auch bei Arbeitnehmern, für die eine Anwartschaft gegenüber einer betrieblichen Vorsorgekasse besteht, nicht der Beitrags­pflicht zum Dienstgeberbeitrag samt Zuschlag.

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Aktuelles aus der Personalver­rechnung

Im Folgenden finden Sie aktuelle Informationen, die Sie eventuell für Ihre tägliche Arbeit in der Personalver­rechnung benötigen, „kurz notiert“. Diesmal zu erhöhten Freibeträgen nach § 68 Abs 6 EStG bei 24-Stunden-Wechsel­dienst und der Vertreter­pauschale.

Wer einen Pool von Pflegekräften zur Auswahl hat, die sich etwa die Einsatztage aussuchen können und die Befugnis zur freiberuflichen Ausübung haben, kann nicht von der Selbständigkeit dieser Pflegekräfte ausgehen. (Bild: © iStock)
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„Poolkrankenschwester“ ist Dienstnehmerin

Dass die Einsätze einer Pflegekraft nicht als Werkvertrag anerkannt wurden, überrascht wohl niemanden mehr. Aber auch wer einen Pool von Pflegekräften zur Auswahl hat, die sich die Einsatztage aussuchen können, die Befugnis zur freiberuflichen Ausübung haben und für ihre Tätigkeit eine eigene Haftpflichtversicherung abschließen, kann nicht von der Selbständigkeit dieser Pflegekräfte ausgehen.

(Bild: © iStock)
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Revisionen in Sachen Werkvertrag und freier Dienstvertrag

Wer die Erkenntnisse des BVwG nicht akzeptieren will, braucht gute Gründe, um diese beim VwGH anzufechten. Gegen ein Erkenntnis des BVwG ist die Revision nur zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung nicht einheitlich beantwortet wird.

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Honorare der laut Anstellungsvertrag weisungsfreien nicht wesentlich beteiligten Geschäftsführer

Der VwGH hat mit Erkenntnis vom 26. 1. 2017, Ra 2015/15/0064, das Erkenntnis des BFG vom 9. 6. 2015, RV/2100544/2012 (siehe Kuprian, Umfang der Dienstgeberbeitragspflicht von (nicht) wesentlich beteiligten Geschäftsführern, PV-Info 10/2015, Seite 26 ff), wegen inhaltlicher Rechtswidrigkeit aufgehoben. Die am Beginn eines Vertragsverhältnisses vorgenommene Festlegung des Aufgabenumfangs bewirkt noch keine persönliche Weisungsgebundenheit. Eine solche liegt vielmehr nur dann vor, wenn der Arbeitgeber durch individuell-konkrete Anordnungen das Tätigwerden des Arbeitnehmers beeinflussen kann. Im vorliegenden Fall war eine derartige Anordnungsbefugnis im schuldrechtlichen Anstellungsverhältnis ausdrücklich ausgeschlossen, sodass nicht von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit auszugehen war. Ein Gastbeitrag von Roman Fragner.

(Bild: © iStock/illustration)
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Änderungen im Ausländerbeschäftigungsrecht

Mit BGBl I 2017/66, ausgegeben am 22. 5. 2017, wurde das Ausländerbeschäftigungsrecht novelliert. Inhalt der mit 1. 10. 2017 in Kraft tretenden Novelle sind insbesondere die Umsetzung der Saisonarbeiter-Richtlinie (Richtlinie 2014/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. 2. 2014 über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zwecks Beschäftigung als Saisonarbeitnehmer, ABl L 94 vom 28. 3. 2014, S 375) und der ICT-Richtlinie (Richtlinie 2014/66/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. 5. 2014 über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen im Rahmen eines unternehmensinternen Transfers, ABl L 157 vom 27. 5. 2014, S 1). Dr. Andreas Gerhartl stellt die wichtigsten Neuerungen überblicksweise vor.