BFG – Zuwendungsfruchtgenuss an Ehegattin anerkannt
In einem bemerkenswerten Fall entschied das Bundesfinanzgericht, dass der Zuwendungsfruchtgenuss einer Ehegattin an der gemeinsamen Liegenschaft anerkannt wird. Trotz der Bedenken des Finanzamts stellte das Gericht klar, dass alle vertraglichen Anforderungen erfüllt sind. So bleiben die Vermietungseinkünfte bei der Ehegattin, während der Ehegatte weiterhin das wirtschaftliche Eigentum behält. Ein spannender Präzedenzfall, der zeigt, wie wichtig korrekte Vertragsgestaltungen sind.

