Zuwendungsfruchtgenuss bei Immobilien: BFG zur steuerlichen Behandlung von Substanzabgeltungen
Das BFG-Erkenntnis vom 22. Juni 2026, RV/3100306/2026 behandelt ein in der Praxis relevantes Thema bei der steuerlichen Gestaltung von Fruchtgenussvereinbarungen im Immobilienbereich. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob eine beim Zuwendungsfruchtgenuss vereinbarte Substanzabgeltung steuerlich als Werbungskosten abzugsfähig ist.
BFG – Zuwendungsfruchtgenuss an Ehegattin anerkannt
In einem bemerkenswerten Fall entschied das Bundesfinanzgericht, dass der Zuwendungsfruchtgenuss einer Ehegattin an der gemeinsamen Liegenschaft anerkannt wird. Trotz der Bedenken des Finanzamts stellte das Gericht klar, dass alle vertraglichen Anforderungen erfüllt sind. So bleiben die Vermietungseinkünfte bei der Ehegattin, während der Ehegatte weiterhin das wirtschaftliche Eigentum behält. Ein spannender Präzedenzfall, der zeigt, wie wichtig korrekte Vertragsgestaltungen sind.


