BFG: Keine Zollschuld bei Verbringung eines defekten PKW
Die Verladung und Überstellung eines wegen eines Defekts in Deutschland liegen gebliebenen Fahrzeugs auf einen im Zollgebiet zugelassenen Autotransporter mit dem Zweck, das Fahrzeug bis zur deutsch-schweizerischen Grenze zu transportieren, stellt keine (unzulässige) Verwendung des Fahrzeugs als Beförderungsmittel im Zollgebiet der Union dar.