Öko-Zuschlag für ökologische Sanierung von Wohngebäuden: Steuerliche Vorteile und Voraussetzungen
Der Öko-Zuschlag für die ökologische Sanierung von Wohngebäuden wurde im Rahmen des Konjunkturpakets „Wohnraum und Bauoffensive“ im Jahr 2024 eingeführt und bietet nun auch für Vermieter (zuvor profitierten nur Privatpersonen von klimafreundlichen Sanierungsmaßnahmen gem. § 18 Abs 1 Z10 EStG) erhebliche steuerliche Vorteile. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die Energieeffizienz von Gebäuden zu verbessern und den Einsatz umweltfreundlicher Technologien zu fördern.