OGH: Kein unbeschränkter Anspruch auf Anrechnung für Urlaub
Die allgemeine Beschränkung der Anrechnung von Vordienstzeiten – auch solcher aus anderen EU-Mitgliedstaaten – auf fünf Jahre (§ 3 Abs 3 UrlG) steht mit dem Unionsrecht in Einklang.
Beschränkte Anrechnung von Vordienstzeiten für erhöhten Urlaubsanspruch
Dr. Thomas Rauch behandelt in seinem Gastbeitrag einen möglichen Verstoß gegen die Arbeitnehmerfreizügigkeit im Zusammenhang mit der Benachteiligung von Wanderarbeitnehmern in Bezug auf erhöhten Urlaubsanspruch.