Hinterziehungen von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer durch den Geschäftsführer eines Software-Unternehmens
Wird eine Beschwerde im Rahmen der mündlichen Verhandlung vor dem BFG insoweit eingeschränkt, dass sie sich nur mehr ausschließlich gegen die Höhe der ausgesprochenen Strafen richtet, ist hinsichtlich der Frage des Vorliegens von Abgabenhinterziehungen laut angefochtenem Erkenntnis Teilrechtskraft eingetreten.