VwGH: Vorspringer bei Skiflug-WM ist vollversicherungspflichtiger Beschäftigter
Im vorliegenden Fall überwiegen die Merkmale persönlicher Abhängigkeit gegenüber den Merkmalen selbständiger Ausübung der Erwerbstätigkeit. Die Tätigkeit ist auch entgeltlich: Den Feststellungen zu Folge hat der Revisionswerber von der Veranstalterin kostenlos Unterkunft, Verpflegung, einen Shuttle‑Dienst, einen anteiligen Reisekostenersatz sowie zur Abdeckung aller sonstigen Aufwendungen ein Taschengeld von 100 Euro täglich erhalten.