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Vertragsbruch wegen Corona – Anspruch auf Schadenersatz?

Seit 16.3.2020 sind das COVID‑19‑Maßnahmengesetz sowie darauf basierende Verordnungen in Kraft, mit denen einschneidende Maßnahmen in das öffentliche Leben, den privaten Bereich und die Wirtschaft mit dem Ziel der Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus gesetzt wurden. Seither gibt es in Österreich de facto keine Gastronomie und keinen Fremdenverkehr mehr, die Kundenbereiche der meisten Unternehmen sind gesperrt und öffentliche Orte dürfen nur aus bestimmten Gründen betreten werden. Darüber hinaus sind Betriebe angehalten, ihre Mitarbeiter nach Möglichkeit vom Home-Office aus arbeiten zu lassen; in der Arbeitsstätte ist ein Mindestabstand von einem Meter einzuhalten.