OGH: Bereicherungsansprüche auf Rückforderung zu Unrecht bezahlter Versicherungsprämien
Bereicherungsansprüche auf Rückforderung zu Unrecht bezahlter Versicherungsprämien unterliegen zwar nicht § 12 Abs 1 VersVG, sie verjähren aber analog § 1480 ABGB in drei Jahren.