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Allgemein OGH

OGH: Nacheheliche Vermögensaufteilung

Ein „Zwischenbeschluss“ darüber, dass einzelne Vermögensgegenstände aufzuteilen sind, ist unzulässig. Während aufrechter ehelicher Lebensgemeinschaft erworbenes Immobilienvermögen, das vermietet wird, unterliegt in der Regel der nachehelichen Vermögensaufteilung.