Gebührenvermeidung beim außergerichtlichen Vergleich
Um rechtliche Klarheit und Sicherheit hinsichtlich strittiger oder zweifelhafter Rechtsverhältnisse zu schaffen, können sich die Parteien durch beiderseitiges Nachgeben außergerichtlich vergleichen. So kann etwa Unternehmer A eine von Unternehmer B behauptete umstrittene oder ungewisse Forderung in einer bestimmten Höhe anerkennen und Unternehmer B auf einen bestimmten Betrag verzichten.