FINANZSTRAFRECHT I Wenn die Finanz schon eine Spur verfolgt
Im Kontext des österreichischen Steuerrechts ist der Begriff der Verfolgungshandlung gem. § 29 FinStrG von entscheidender Bedeutung für die Aufdeckung und Verfolgung von Steuerstraftaten. Eine Verfolgungshandlung umfasst dabei sämtliche Maßnahmen, die von den Finanzbehörden ergriffen werden, um mögliche steuerliche Verfehlungen zu identifizieren, zu untersuchen und gegebenenfalls zu sanktionieren. In diesem Zusammenhang spielen insbesondere Ermittlungen, Überprüfungen und Kontrollen eine wesentliche Rolle. Im weiteren Verlauf dieser Ausführungen wird genau erläutert, was konkret unter einer Verfolgungshandlung iSd § 29 FinStrG zu verstehen ist und welche Konsequenzen sie für Steuerpflichtige nach sich ziehen kann.