USt-Gutschriften bei LuF sind auch bei Teilpauschalierung als Einnahmen zu erfassen
Richtig ist, dass damit bei der Teilpauschalierung zufällige zeitliche Abläufe im Kalenderjahr Einfluss auf das Einkommen haben. Das kann jedoch nicht dazu führen, dass anstelle der einzelnen Umsatzsteuergutschriften nur ein allfällig positiver Umsatzsteuerjahressaldo als Einnahme bei der Teilpauschalierung anzusetzen wäre.