VwGH: Steuerliche Absetzbarkeit der Sprachreisen von Fremdsprachenlehrern
Der VwGH führte aus, dass zwischen den Kurskosten und den Reisekosten zu unterscheiden ist. Die Kurskosten stellen klarerweise absetzbare Werbungskosten dar. Reisekosten einer Reise in touristisch interessante Regionen, die in Form einer Gemengelage sowohl durch private Erholungs- und Bildungsinteressen wie auch durch betriebliche/berufliche Interessen veranlasst sind, stellen jedoch nur dann Werbungskosten dar, wenn die von der Rechtsprechung entwickelten strengen Voraussetzungen einer „Studienreise“ erfüllt sind.