EuGH: Möglichkeit der Zahlung per SEPA-Lastschrift darf nicht von einem Wohnsitz im Inland abhängig gemacht werden
Der österreichische Verein für Konsumenteninformation beanstandet vor den österreichischen Gerichten eine Klausel in den Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn, nach der die über die Website der Deutschen Bahn getätigten Buchungen nur dann im SEPA-Lastschriftverfahren bezahlt werden können, wenn der Zahler einen Wohnsitz in Deutschland hat.
Aktuelle Termine für die Personalverrechnung
Die Vorlagefrist für Beitragskonten mit SEPA-Lastschrift-Mandat endet am 10. 8. 2018 und für Beitragskonten ohne SEPA-Lastschrift-Mandat am 16. 8. 2018.