Änderungen an IAS 1: Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig
Der IASB hat 31. Oktober 2022 Änderungen an IAS 1 Darstellung des Abschlusses: Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig verlautbart. Die Änderungen betreffen die Klassifizierung von Schulden als kurzfristige oder langfristige Schulden , die bestimmten Nebenbedingungen (Covenants) unterliegen. Die Europäische Union hat diese Änderungen am 19. Dezember 2023 übernommen. Die Änderungen sind anwendbar für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Jänner 2024 beginnen.