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Die neue Restrukturierungsordnung
Mit dem am 17.7.2021 in Kraft getretenen Bundesgesetz über die Restrukturierung von Unternehmen (Restrukturierungsordnung – ReO) wird in Umsetzung einer europäischen Richtlinie ein neues gerichtliches vorinsolvenzliches Restrukturierungsverfahren geschaffen. In wirtschaftliche Probleme geratenen Unternehmen soll damit die Möglichkeit gegeben werden, Maßnahmen zu treffen, um eine Insolvenz abzuwenden und die Bestandfähigkeit des Unternehmens sicherzustellen.