Neue Richtlinie für EU-weite Sammelklagen auf Schiene gebracht
Rund zwei Jahre nach dem ersten Entwurf der EU-Kommission für einen sog. „New Deal for Consumers“ haben sich die zuständigen Gremien der Europäischen Union auf eine Richtlinie über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen von Verbrauchern geeinigt, die erstmals die europaweite Einführung von Sammelklagen vorsieht. Die Richtlinie umfasst sowohl Unterlassungsklagen als auch Abhilfemaßnahmen und sieht neben innerstaatlichen auch grenzüberschreitende Verbandsklagen vor.