Berechnung des Rückforderungsbetrages der Familienbeihilfe strittig
Bezieht eine Person Familienbeihilfe für mehrere Kinder, so umfasst im Fall der Rückforderung der Familienbeihilfe für ein Kind der Rückforderungsbetrag auch Überbezüge an Erhöhungsbeträgen gemäß § 8 Abs 3 FLAG, welche für dieses Kind und die übrigen Kinder gewährt wurden.